F24
VGM_Fähre F28
F29_Riesa_Raden
Fähre F30

Fahrpreise ab 01.04.2023

Tickets für Personen

Gültigkeit normal ermäßigt 1
 Einzelfahrt  1,80 € 1,20 € 2
 Hin- und Rückfahrt  2,70 € 1,80 € 2
 10er Karte 12,00 € 7,50 € 2

Tickets für Einzelpersonen mit Zweirad 5  oder Hund

Gültigkeit normal ermäßigt 1
 Einzelfahrt 3,00 € 2,00 €
 Hin- und Rückfahrt 4,50 € 3,00 €

Tickets für Auto 4 inkl. Fahrer bzw. Pferd inkl. Reiter

Gültigkeit      normal Abo-Kunde 3,5
 Einzelfahrt  5,00 € 2,50 €
 Hin- und Rückfahrt         8,00 € 5,00 €
 10er Karte 32,00 €

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1) Preis gilt für Schüler bis zum 15. Geburtstag, für einen Hund, ein Fahrrad inkl. Fahrradanhänger, einen Handwagen oder ein Moped/Mokick bis 50 cm3

3) Preis für Fahrzeugführer beziehungsweise Reiter, die im Besitz einer entsprechend der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit geltenden Abo-Monatskarte oder eines JobTickets zum Normalpreis sind. Preis gilt auch für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „aG“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis. Preis gilt auch für Fahrzeuganhänger.

4) bis zu einer Länge von fünf Metern

5) sowie inkl. Anhänger: Preis gilt auch für die Mitnahme eines Handwagens oder eines Mopeds/Mokicks bis 50 cm³.

Kinder bis zur Einschulung sowie Kindergartengruppen eischließlich Dreiräder, Lauf- und Fahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung, werden unentgeltlich befördert. Begleiter von Kindergartengruppen erhalten keine Ermäßigung.

Schwerbehinderte Menschen werden entsprechend den Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nur dann unentgeltlich befördert, wenn sie den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke mit sich führen. Die unentgeltliche Beförderung von einer Begleitperson oder eines Begleithundes regeln ebenfalls die Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die Begleitung muss auf dem gültigen Schwerbehindertenausweis vermerkt sein. Blinde Menschen können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.

Auf den Elbfähren gelten grundsätzlich alle Verbundfahrausweise entsprechend ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Nutzen Sie nur die Fähren, gelten obenstehende Beförderungsentgelte.

⇒ Fährpreise (pdf)

» Die Fahrausweise sind nicht an die ausgebende Fährstelle gebunden, sondern finden auf allen Fähren der VGM, der  DVB AG und der RVSOE Anerkennung, sofern die Beförderung mit der jeweiligen Fahrausweisart möglich ist.

» Unsere Fähren F24, F28, F29 und F30 und weitere Fähren können Sie auch mit VVO-Fahrscheinen nutzen, wenn diese entsprechend ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit für die jeweilige Fähre gültig sind. Unser Fährmann verkauft Ihnen nicht nur Tickets für die Fährfahrt, sondern auch VVO-Fahrscheine für Ihre Weiterfahrt in unseren Bussen.

Alle Fähr­anlege­stellen im VVO finden Sie im Tarifzonenplan. Sie erkennen, auf welchen Fähren der VVO-Tarif anerkannt wird, welche Fährstelle in welcher Tarifzone liegt bzw. welche Fähren auf der Tarifzonengrenze liegen. Auf der Fähre im Kurort Rathen wird kein VVO-Tarif anerkannt.

Tarifzonenplan_Fähren